Kursinhalte

Der Finanzbedarf bestehender Wohnungseigentümergemeinschaften wächst stetig.Seit der Grundsatzentscheidung des BGH aus dem Jahre 2015 besteht Einigkeit darüber, dass für die Kreditaufnahme in Wohnungseigentümergemeinschaften eine Beschlusskompetenz besteht und ein solcher Beschluss zu einer Kreditaufnahme unter bestimmten Voraussetzungen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Bei Verwaltern, Verwaltungsbeiräten und Eigentümern besteht dennoch große Unsicherheit und Unkenntnis darüber, wie eine Kreditfinanzierung rechtlich und praktisch umgesetzt werden kann.Der Beratungsbedarf ist immens, gezielte Hilfestellungen bedeuten einen echten Wettbewerbsvorteil.

Schwerpunkte:

Kreditaufnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht?

Was muss nach der Rechtsprechung des BGH beachtet werden, damit ein Beschluss über eine Welche Risiken sind mit der Kreditaufnahme für eine WEG und den einzelnen Eigentümer verbunden?

Welche Informationen muss der Verwalter den Eigentümern vor der Beschlussfassung geben?

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine WEG einen Finanzierungskredit aufnehmen kann?

Was Sie nach dem Kurs können

  1. Sie wissen, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Kredit aufnehmen kann.
  2. Sie wissen, welche Informationen Sie den Wohnungseigentümern zwingend vor einer Beschlussfassung mitteilen müssen.
  3. Sie wissen, was beachtet werden muss, damit ein Beschluss über eine Kreditaufnahme den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.

Ihr Dozent - Michael Schmidt

  • Rechtsanwalt
  • GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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