Kursinhalte

Durch die am 1.12.2020 in Kraft getretene WEG-Reform wurden die Regelungen zur Genehmigung baulicher Veränderungen grundlegend geändert. Jede bauliche Veränderung bedarf nunmehr eines Genehmigungsbeschlusses der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Derartige Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Beschlussmehrheit gefasst. Auf bestimmte privilegierte bauliche Maßnahmen besteht ein Anspruch auf Genehmigung.


Schwerpunkte:
Die Beschlussfassung zur Genehmigung baulicher Veränderungen und die Voraussetzungen privilegierter baulicher Maßnahmen werden ausführlich erläutert.
Auch die vom Gesetzgeber vorgesehenen Fälle, unter denen eine bauliche Veränderung nicht durchgeführt oder genehmigt werden darf, werden ausführlich besprochen.

Was Sie nach dem Kurs können

  1. Sie kennen die rechtlichen Grundlagen zur Genehmigung baulicher Veränderungen
  2. Sie kennen die Regelungen zur Kostenverteilung.
  3. Sie wissen, wann eine bauliche Veränderung nicht durchgeführt werden darf.

Ihr Dozent - Michael Schmidt

  • Rechtsanwalt
  • GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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  • die Gesamtdauer wird zum Nachweis der Weiterbildung gemäß § 15b Absatz 1 MaBV zertifiziert

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